So fängt´s an :

Mit der Ausbildung zum Privatflugzeugführer können Sie jederzeit beginnen , wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für die Ausstellung des Privatpilotenscheines ist die Vollendung des 17. Lebensjahres notwendig. Sie benötigen keinerlei Vorkenntnisse. Bei uns bekommen Sie neben dem theoretischen Wissen und den fliegerischen Fähigkeiten auch eine solide Einstellung zum Fliegen vermittelt.

Zuerst benötigen Sie ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis ( “Medical “) der Klasse 2. Dieses Tauglichkeitszeugnis wird von einem anerkannten Fliegerarzt ausgestellt und ist bis zu einem Alter von 30 Jahren , 5 Jahre gültig. Ab einem Alter von 31 bis zu 50 Jahren ist Ihr Tauglichkeitszeugnis noch 2 Jahre gültig.

Diese Untersuchung ist nichts besonderes , Sie müssen kein Hochleistungssportler sein oder besondere Fähigkeiten nachweisen . Näheres erfahren Sie bei “Ihrem “ Fliegerarzt.

Für den Beginn Ihrer Ausbildung benötigen wir weiterhin :

    • Geburtsurkunde
    • vier Passbilder
    • Kopie Führerschein
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg
    • ein Führungszeugnis
    • Antrag auf Sicherheitsüberprüfung

Nachdem Sie alle Unterlagen angefordert haben , kann die Anmeldung beim Regierungspräsidium Freiburg durch uns erfolgen . Damit kann´s auch schon losgehen. Sie müssen auch nicht unbedingt zuerst die Theorie beginnen sondern können die praktische Ausbildung gleich starten .

Download aller notwendigen Unterlagen

Es geht los ? , also dann haben Sie die Möglichkeit hier alle notwendigen Unterlagen für Ihre Anmeldung runterzuladen. Diese bringen Sie dann einfach bei uns vorbei .