Flugschule Nikolaus GmbH -
Pilotenausbildung in Donaueschingen
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Fragen über Fragen für Lizenzinhaber


Besitzer eines PPL A ( ICAO ) , alt und JAR FCL:

Für die Verlängerung gilt : Nur noch nach neuem Recht ( JAR FCL )

  • gültiges Medical Klasse 2
  • Innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit 12 Stunden auf Flugzeugen ( SEP ) oder Motorsegler ( TMG ) . Nicht mehr 24 Std letzte 2 Jahre !!, wie früher
  • mindestens 12 Landungen innerhalb 12 Monate vor Antragstellung
  • 1 Trainingsflug mit Fluglehrer auf Motorsegler ( TMG ) oder Flugzeugen ( SEP )
     
    Danach gibt es die neue Lizenz.
    Für Piloten , die keine CVFR - Berechtigung und 75 Stunden Flugerfahrung besitzen , gilt die Lizenz nach ICAO - Richtlinien.
    Piloten die 75 Stunden Flugerfahrung und CVFR - Berechtigung sowie Kenntnisse JAR FCL 1 , nachweisen können, erhalten die JAR FCL Lizenz.
     
    Die neue Lizenz gilt 5 Jahre !
    Allerdings bekommt man einen Eintrag in die Lizenz : Klassenberechtigung (SEP - Single Engine Piston ) oder TMG ( Touring Motorsegler = Rattel mit festem Prop)
    Diese Klassenberechtigung gilt nur 2 Jahre !. Um diese Klassenberechtigung wieder zu verlängern gelten o.g. Verlängerungsbestimmungen !!!
     
    Der Übungsflug mit Fluglehrer wird im Flugbuch bestätigt.
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    Erneuerung PPL A:
     
    Irgenwann einen Prüfungsflug mit zugewiesenem Prüfer vom RP ... ( mehr nicht )
    Zu empfehlen wären einige Übungsstunden mit Fluglehrer , da die praktische Prüfung nach den Richtlinien JAR abgenommen wird. Dauer des Prüfungsfluges : 90 min.

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    Der 1- stündige Flug mit Fluglehrer muß auch bei der Verlängerung nach ICAO - Richtlinien durchgeführt werden.
    Der Fluglehrer muss diesen Flug im Flugbuch mit seiner Unterschrift bestätigen und verlängert das CR nach prüfen der Vorraussetzungen auf Ihrem Flugschein . Damit ist Ihr CR wieder 2 Jahre gültig. Die Verlängerung auf Ihrem Flugschein kann nur derjenige Fluglehrer unterschreiben ,der mit Ihen auch den Übungsflug durchgeführt hat.

  • Der Übungsflug ist kein Checkflug oder Prüfungsflug , bei dem Sie durchfallen können. Nehmen Sie sich aber die Zeit und üben Sie wirklich mit Ihrem Fluglehrer alle Dinge die mann sonst eigentlich nicht macht. Wie z.B. Ziellandungen, Langsamflug , Platzrunden, Anflüge auf kurze Plätze, CVFR Training, Anfkug auf einen Flughafen oder ähnliches.
  •  

     

    auch wichtig :

    Das Flugbuch ist nach den neuen Regelungen Bestandteil der Lizenz . Somit ist das Flugbuch immer auf dem neuesten Stand zu halten und immer während des Fluges mitzuführen.