|

Funksprechzeugnis in deutscher Sprache BZF 2
Das BZF 2 gehört zur Grundausbildung bei Ihrer Flugausbildung . Dies gilt auch für die UL - Berechtigung . Bei diesem Lehrgang werden die Gesetze des Luftrechts , der LuftVo , LuftVG und einige Anwendungen der Regelungen des JAR FCL erlernt. Wann darf wer wo in welche Lufträume einfliegen, Gesetzestexte des allgemeinen Luftrechts, Funknavigation mithilfe Bodenstationen und eine Einweisung in meteorologische Wettermeldungen sind hierbei enthalten. Danach werden praktische Übungen durchgeführt , wobei Sie einen Flug von z.B. Hannover nach Bremen planen und die notwendigen Funksprechverfahren benützen müssen.
Die Prüfung legen Sie bei der RegPT in Stuttgart ab. Dabei müssen Sie von 100 Fragen , 75 % richtig beantworten. Danach wird der 2. Teil durchgeführt , bei dem Sie einen An- und Abflug vonund zu einem Flughafen in Deutschland planen.
Das Funksprechzeugnis ist auch für Ballonfahrer, Segelflieger notwendig. Auch Nichtflieger
, welche nur Interesse am Fliegen haben , können dieses Funksprechzeugnis erwerben.
home Ihre Ausbildung
|
|

Theorieausbildung PPL und UL
Für die theoretische Ausbildung werden beim PPL A und N , ca 80 - 90 Stunden gefordert . Bei der Ausbildung zur UL - Berechtigung , ca 60 Stunden.
Sollten Sie die Ausbildung bei einem Verein durchführen , können Sie die Theorie auch bei uns absolvieren. Wir bestätigen Ihnen nach dem Lehrgang die durchgeführten Stunden . Auch für Segelflugzeugführer.
Theorieausbildung
|