Harald Nikolaus 
Prüfer beim LBA für CR SEP und SEP IR.
zugelassen für Befähigungsüberprüfungen CR SEP bei : CAA UK, Luxembourg, Schweiz BAZL, Österreich AUSTRO.
Melden Sie sich für einen Termin unter : 
Fon : +49 (0) 172 340 321 8 
email : harald@flugschule-nikolaus.de



 

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Befähigungsüberprüfung / Proficiencycheck IR SEP

Mit dem Prüfer Harald Nikolaus haben Sie die Möglichkeit Ihr IR SEP zu verlängern . Gleich wie beim SEP ist die Befähigungsüberprüfung frühestens 3 Monate vor Ablauf durchzuführen.

Die Verlängerung IR wird in der Lizenz eingetragen.
Zusätzlich dazu können Sie die Verlängerung SEP PIC mitverlängern.


 

Befähigungsüberprüfung / Auffrischungsschulung  CR SEP

Bei uns haben Sie die Möglichkeit Ihren SEP Checkflug bzw. Befähigungsüberprüfung oder auch den Übungsflug zu absolvieren

Auch führen wir die Erneuerung incl. Prüfungsflug für das CR SEP gem. EASA FCL durch.
Prüfen Sie hier was notwendig ist, um Ihre Klassenberechtigung zu verlängern / erneuern.

Die Prüfung bzw. Befähigungsüberprüfung können Sie mit dem Prüfer Harald Nikolaus ( LBA D-2788 ) durchführen .
Auffrischungsschulungen und Übungsflüge sind auch mit unseren Fluglehrern möglich.


Verlängerung PPL (A) CR SEP

im letzten Jahr vor Ablauf der Berechtigung : 12 Flugstunden und 12 Landungen sowie 1 Stunde Auffrischungsschulung mit Fluglehrer ,  gültiges Tauglichkeitszeugnis.

Diesen Übungsflug können Sie mit einem unserer Fluglehrer absolvieren.
Die Klassenberechtigung wird vom Fluglehrer im Schein verlängert.

Verlängerung LAPL (A)

12 Flugstunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monaten vor Antritt eines Fluges, zusätzlich 1 Stunde  Auffrischungsschulung mit Fluglehrer .
Der Flug mit Fluglehrer wird im Flugbuch eingetragen.


Erneuerung PPL (A) CR SEP

Notwendig ist eine Auffrischungsschulung durch unsere ATO. Danach ist ein Prüfungsflug mit einem Prüfer von 1:30 min durchzuführen .
ist das CR abgelaufen gelten folgende Bestimmungen gem. EASA FCL 740 (b)(1) und AMC 740 (b) (1)

  • CR weniger als 3 Monate abgelaufen :   keine Auffrischungsschulung notwendig , die Schule muss aber eine Bestätigung ausstellen
    und die Flugerfahrung prüfen.
  • CR mehr als 3 Monate aber weniger als 1 Jahr abgelaufen : mindestens 2 training sessions mit Lehrer
  • CR mehr als 1  Jahr aber weniger als 3 jahre abgelaufen : mindestens 3 trainings sessions mit Lehrer
  • CR mehr als 3 Jahre abgelaufen : Training bis zur Prüfungsreife

 

Nach dem Absolvieren der Auffrischungsschulung mit Fluglehrer stellen wir Ihnen ein Formular gem. AMC 740 (b)(1) aus .
Danach ist eine Befähigungsprüfung mit Prüfer durchzuführen.

Den Prüfer für die Erneuerung können Sie selbst bestimmen .
Nach der erfolgreichen Prüfung muss ein Formular zur Scheinausstellung ,das Prüfungsprotokoll und die Bestätigung der Schule
an die zuständige Stelle gesandt werden um eine neue Lizenz auszustellen ,
ein Scheineintrag zur Erneuerung ist nicht möglich .


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Beachten Sie aber dass zum Bestehen der Prüfung bzw. Befähigungsprüfung nach dem Prüfungsprotokoll verfahren wird und eine entsprechende Erfahrung bzw. Fertigkeit nachgewiesen werden muss. Wir üben aber gerne mit Ihnen vor dem Ablegen der Befähigungsprüfung . Rufen Sie uns an .

Sollten Sie noch Fragen haben , rufen Sie uns einfach kurz an

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfung